Pflegestufen

Was sind Pflegestufen

Die Pflegestufen regelten bis zum 31.12.2016 welche Leistungen von den Pflegekassen getragen wurden. Seit dem 1.1.2017 sind die Pflegegrade eingeführt worden. Die Pflegestufen haben damit keine Gültigkeit mehr, finden sich aber bislang immer noch ab und zu im Sprachgebrauch wieder. Vielen Versicherten, die erst jüngst betroffen sind haben noch die alten Bezeichnungen in Erinnerung.

Nachfolgend erklären wir kurz noch einmal die Pflegestufen

Pflegestufe 0

Die Pflegestufe 0 wurde in dieser Bezeichnung nicht offiziell geführt, sie hat sich umgangssprachlich durchgesetzt.  Pflegestufe 0 definierte folgende Beurteilung:

die unter dauerhaft erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz leiden und erhöhten Betreuungsbedarf haben

Pflegestufe 1 definierte folgende Beurteilung:

Erhebliche Pflegebedürftigkeit liegt vor, wenn der Betroffene mindestens einmal täglich bei mindestens zwei Verrichtungen aus einem oder mehreren Bereichen der Grundpflege (Körperpflege, Ernährung oder Mobilität) mehr als 45 Minuten fremde Hilfe braucht. Zusätzlich muss er mehrfach in der Woche Unterstützung bei der Haushaltsführung benötigen. Der tägliche Zeitaufwand für all diese Hilfen hat bei mindestens 90 Minuten im Wochendurchschnitt zu liegen.

Pflegestufe 2 definierte folgende Beurteilung:

Schwerpflegebedürftigkeit liegt vor, wenn mindestens dreimal täglich zu verschiedenen Tageszeiten ein Hilfebedarf bei der Grundpflege (Körperpflege, Ernährung oder Mobilität) erforderlich ist. Zusätzlich muss mehrfach in der Woche Hilfe bei der hauswirtschaftlichen Versorgung benötigt werden. Der wöchentliche Zeitaufwand muss im Tagesdurchschnitt mindestens drei Stunden betragen, wobei auf die Grundpflege mindestens zwei Stunden entfallen.

 

Pflegestufe 3 definierte folgende Beurteilung:

Die Schwerstpflegebedürftigkeit liegt dann vor, wenn der Hilfebedarf bei der Grundpflege so groß ist, dass er jederzeit gegeben ist und rund um die Uhr anfällt. Zusätzlich muss die pflegebedürftige Person mehrfach in der Woche Hilfe bei der Hauswirtschaft benötigen. Der wöchentliche Zeitaufwand muss im Tagesdurchschnitt mindestens fünf Stunden betragen, wobei auf die Grundpflege – die pflegerischen Hilfen bei Körperpflege, Ernährung und Mobilität von Ihnen als pflegende Angehörige oder Freunde – mindestens vier Stunden entfallen müssen.