Kurzzeitpflege in Marburg

Was ist Kurzzeitpflege? Wie lange steht einem Kurzzeitpflege zu? Welche Pflegegrade sind berechtigt? Wie stelle ich einen Antrag für Kurzzeitpflege? Was kostet die Kurzzeitpflege?

Sprechen Sie uns an, wir geben gerne Auskunft zum Thema Kurzzeitpflege und unterstützen Sie.

Die Kurzzeitpflege findet immer für eine begrenzte Zeit im Pflegeheim statt und ist für die vorübergehende Entlastung der pflegenden Angehörigen gedacht, oder um eine pflegeintensive Zeit zu überbrücken, etwa nach einem Krankenhausaufenthalt der zu pflegenden Person.

Alternativ kann mit der Kurzzeitpflege eine Probezeit als Test genutzt werden, um festzustellen ob eine dauerhafte Unterbringung im Pflegeheim in Frage kommt.

Grundsätzlich haben alle anerkannt Pflegebedürftigen mit Pflegegrad 2, Pflegegrad 3, Pflegegrad 4 und Pflegegrad 5, sowie Patienten die durch eine Krankheit oder einen Unfall pflegebedürftig sind, Anrecht auf Kurzzeitpflege. In dem Fall werden die Kosten für den pflegebedingten Aufwand von der Pflegeversicherung übernommen.

Ein Formular um die Kurzzeitpflege zu beantragen erhalten Sie bei den Pflegekassen oder Ihrer Krankenkasse. Wenn Sie möchten können die Pflege- und Krankenkassen, Sozial- und Pflegedienste oder die Sozialdienste der Krankenhäuser Sie bei dem Ausfüllen der Anträge unterstützen.

Die Kurzzeitpflege kann bis zu 28 Tagen im Jahr in Anspruch genommen werden.