Verhinderungspflege
Die Verhinderungspflege oder Ersatzpflege unterscheidet sich zur Kurzzeitpflege in folgenden Punkten:
- Bei der Verhinderungspflege bleibt die zu pflegende Person zuhause. Sie als pflegender Angehöriger werden für diese Zeit durch eine Ersatzperson vertreten.
- Sie kann auch tage- oder stundenweise in Anspruch genommen werden.
- Als Ersatzperson kommen Angehörige, Freunde oder professionelle Pflegekräfte in Frage.
- Die Verhinderungspflege wird bis zu sechs Wochen im Jahr bezuschusst.
- Die Verhinderungspflege kann nur bewilligt werden wenn Sie als Pflegender zuvor bereits sechs Monate gepflegt haben.