Verhinderungspflege

Die Verhinderungspflege oder Ersatzpflege unterscheidet sich zur Kurzzeitpflege in folgenden Punkten:

  • Bei der Verhinderungspflege bleibt die zu pflegende Person zuhause. Sie als pflegender Angehöriger werden für diese Zeit durch eine Ersatzperson vertreten.  
  • Sie kann auch tage- oder stundenweise in Anspruch genommen werden.
  • Als Ersatzperson kommen Angehörige, Freunde oder professionelle Pflegekräfte in Frage.
  • Die Verhinderungspflege wird bis zu sechs Wochen im Jahr bezuschusst.
  • Die Verhinderungspflege kann nur bewilligt werden wenn Sie als Pflegender zuvor bereits sechs Monate gepflegt haben.

Die Verhinderungspflege kann mit der Kurzzeitpflege kombiniert werden.